040 51125-0 info@ik-h.de

Hausordnung

Hausordnung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Besucher, sehr geehrte Gäste des Israelitischen Krankenhauses Hamburg,

wir möchten Ihnen den Aufenthalt im Israelitischen Krankenhaus Hamburg so angenehm wie möglich gestalten. Unser Leitmotiv „Menschenliebe ist die Krone aller Tugenden“ prägt unseren Umgang miteinander. Dieser zeichnet sich durch gegenseitigen Respekt, Rücksicht, Akzeptanz und Wertschätzung aus.

Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die Regelungen unserer Hausordnung zu beachten.

Die Hausordnung gilt im Bereich des Krankenhauses für Patienten, Besucher und Gäste. Während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik stehen Ihnen die öffentlichen Räumlichkeiten und die Grünanlagen zur Nutzung zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Sie als Patient während des stationären Aufenthaltes das Klinikgelände aus versicherungstechnischen Gründen nicht verlassen dürfen. Tritt außerhalb des Klinikgeländes ein Schadensereignis auf, sind die daraus entstehenden Kosten nicht durch das Krankenhaus bzw. die Krankenkasse gedeckt und müssen durch den Patienten privat geleistet werden. Beim Verlassen der Station informieren Sie bitte einen Stationsmitarbeiter.

Ihr Besuch ist uns herzlich willkommen, daher haben wir auf eine starre Regelung verzichtet. Wir empfehlen Ihren Angehörigen einen Besuch in den Nachmittagsstunden, da wir uns am Vormittag Ihrer Untersuchung und Behandlung widmen. Besuche auf der Intensivstation sind nach vorheriger Absprache möglich. In den Infektionszimmern sind Besuche nur mit der Erlaubnis unserer Mitarbeitenden möglich. Besucher müssen die dafür vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen. Kinder unter 14 Jahren sollten Patienten möglichst nur in Begleitung Erwachsener besuchen.

Grundsätzlich bitten wir Sie, bei der Dauer Ihres Besuches und der Besucherzahl Rücksicht auf die Mitpatienten und die Nachtruhe zu nehmen.

Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen Patienten, Mitarbeitende und andere Personen auf dem gesamten Klinikgelände weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.

Offenes Licht und Feuer sind in den Klinikgebäuden und auf dem Klinikgelände untersagt. Im Klinikum hängt die Brandschutzordnung öffentlich aus. In jedem Patientenzimmer und auf den Fluren finden Sie zudem Flucht- und Rettungswegepläne.

Flucht- und Rettungswege sind jederzeit frei von Gegenständen jeder Art zu halten. Beachten Sie bitte die Anweisungen unserer Mitarbeitenden. Es ist untersagt, Brandschutz-, Brandmelde- oder Löscheinrichtungen u. ä. zu manipulieren, zu entfernen oder anderweitig zu beeinflussen.

Bei Feuergefahr und sonstigen Notständen ist den vom Krankenhauspersonal getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Abwehrmaßnahmen dürfen nicht behindert werden.

Das Israelitische Krankenhaus ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen wie das Hamburgische Krankenhausgesetz (HmbKHG), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs).

Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes ist es verboten, Patienten, Besucher oder Mitarbeitende ohne deren vorherige Zustimmung zu fotografieren, zu filmen oder Audioaufnahmen zu machen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollten. Dies entspricht den Vorgaben der DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung) und Art. 9 Abs. 2 lit. a (Einwilligung für besondere Kategorien personenbezogener Daten).

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Patient in der Lage ist, von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme/ein Gespräch Gebrauch zu machen.
Foto-, Ton-, Videoaufnahmen oder Interviews, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Referentin für Unternehmenskommunikation gestattet. Journalisten ist das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Geländes sowie von Patienten oder Mitarbeitern zum Zwecke der Recherche ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.

Ausnahme: Fotografieren und Filmen ist nur Patienten sowie deren Angehörigen und dann ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen gefilmt oder fotografiert werden.

Wo viele Menschen eng beieinander leben, ist die Einhaltung hygienischer Grundsätze von großer Bedeutung. Aus krankenhaushygienischen Gründen ist im Haus, in den Räumen und bei Einrichtungsgegenständen auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Topfpflanzen dürfen aus gleichen Gründen nicht mitgebracht werden.

Desinfizieren Sie Ihre Hände gründlich, bevor Sie das Patientenzimmer betreten und nachdem Sie es verlassen haben. Setzten Sie sich nicht mit Straßenkleidung auf das Patientenbett. Besuche in Infektionsbereichen oder bei Patienten mit ansteckenden Krankheiten müssen im Dienstzimmer der Station angemeldet werden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen sind einzuhalten. Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder in Haushalten leben, in denen ansteckende Krankheiten vorkommen, dürfen nicht zu Besuch kommen. Ausnahmen in speziellen Fällen sind nur nach Absprache

Den Patienten ist die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen und die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten nicht gestattet. Der Anschluss privater elektrischer Haushaltsgeräte, z. B. Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte usw., ist nicht erlaubt. Gestattet ist lediglich die Benutzung privater Kleingeräte, wie z. B. Rasierapparate, Föhn, elektrische Zahnbürste, Ladegerät für Handys und Notebooks usw. Diese Kleingeräte dürfen nicht defekt bzw. sichtbar beschädigt sein.
Die Benutzung privater Rundfunkgeräte, Musikplayer und dergleichen ist mit Zustimmung der betroffenen Mitpatienten gestattet. Anweisungen des Krankenhauspersonals sind in diesen Fällen zu befolgen.

Es ist nicht gestattet, die Kunstwerke zu berühren. Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken muss dies unverzüglich gemeldet werden. Der Verursacher haftet für den entstandenen Schaden.

Das Urheber- und Eigentümerrecht ist zu beachten. Die Kunstwerke dürfen nicht ohne Genehmigung fotografiert werden.

Auf dem Gelände des Israelitischen Krankenhauses gelten die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die angebrachten Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen, unter entsprechender Anwendung des Straßenverkehrsrechts für öffentliches Straßenland. Auf dem Gelände des Israelitischen Krankenhauses ist das Parken nur in den dafür vorgesehenen Parkflächen (Parkplätzen) erlaubt. Außerhalb der gekennzeichneten Plätze sowie auf personenbezogenen/vermieteten Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge werden mit Ausnahme des Rettungsdienstes kostenpflichtig abgeschleppt. Das Israelitische Krankenhaus behält sich vor, ggf. eine Gebühr für missbräuchliche Nutzung von Parkraum in Rechnung zu stellen. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen das Israelitische Krankenhaus können nicht geltend gemacht werden.
Die für die Feuerwehr gekennzeichneten Flächen und Zufahrten sind unbedingt jederzeit freizuhalten.

Inline-Skates, Fahrräder, Rollschuhe, Roller, Skate- oder Kickboards u. ä. dürfen auf dem Klinikgelände und in den Klinikgebäuden nicht genutzt werden. Das Laden von jeglichen privaten Lithium-Ionen-Akkus (z. B. Akkus von E-Bikes oder E-Scootern) ist aus Brandschutzgründen im gesamten Gebäude untersagt.

Der Konsum von Tabak, tabakhaltigen Produkten, E-Zigaretten u. ä. innerhalb der Klinik ist grundsätzlich untersagt. Auf dem Klinikgelände können Sie dafür den ausgewiesenen Raucherbereich am Nebeneingang (hinter der Auffahrt zum Parkdeck) nutzen. Offenes Feuer, z. B. Kerzen, ist nicht gestattet.

Der Genuss alkoholischer Getränke ist grundsätzlich verboten. Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

Sie sehen Anlass zur Beschwerde oder möchten Lob und Anregungen an uns weiterleiten? Für die schriftliche Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse beschwerdemanagement@ik-h.de oder notieren Ihre Anliegen auf dem Meinungsbogen, der sich in Ihrer Patientenmappe befindet. Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Lob- und Beschwerdemanagements unter der Telefonnummer 040/ 511256110 zur Verfügung.

Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten und Handzetteln sowie parteipolitische Betätigung sind auf dem gesamten Krankenhausgelände grundsätzlich verboten.

Bitte führen Sie keine größeren Geldbeträge und/oder Wertsachen mit, bei Verlust haftet das Krankenhaus nicht. Gegen Quittung können Sie am Empfang Geld, Schmuck o. ä. hinterlegen. In allen Zimmern stehen Ihnen zusätzlich Tresore oder abschließbare Schränke zur Verfügung. Diebstähle sind der Stationsleitung und/oder dem Empfangsdienst zu melden.

Die hausrechtlichen Befugnisse werden von der Geschäftsführung, den Chefärzten, der Pflegedirektion, den zuständigen Ärzten und Pflegekräften ausgeübt. Ausnahmen von dieser Hausordnung erteilt die Geschäftsführung des Israelitischen Krankenhauses.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird grundsätzlich eine Ermahnung ausgesprochen. Bild-, Video- und Tonmaterial können eingezogen werden. Bei wiederholten oder groben Verstößen können die betreffenden Patienten entlassen sowie Besucher und sonstige Personen aus dem Krankenhaus verwiesen und ggf. ein Hausverbot erteilt werden.

Verstöße werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer begründeten Aufforderung, das Krankenhaus oder das Krankenhausgelände zu verlassen, nicht nachgekommen wird.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, vornehmlich bei schuldhafter Beschädigung von Krankenhauseigentum, bleibt vorbehalten.

Diese Hausordnung tritt am 08.08.2024 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt verlieren alle vorherigen Hausordnungen ihre Gültigkeit. Für die Beachtung unserer Hausordnung danken wir Ihnen!

 

Ihr Geschäftsführer
Israelitisches Krankenhaus Hamburg